Fahrzeuguebergabe 1988 200x150Der Weinbacher Bürgermeister überreichte neues Spritzenfahrzeug

Weinbach-FreienfeIs (ws). Die Freiwillige Feuerwehr von Freienfels hatte am Freitag ihren großen Tag. Im Beisein von Kreisbrandinspektor Herbert Muth, Ortsbrandmeister Willi Verclas, dem ehemaligen stellvertretenden Kreisbrandmeister Karl Zimmermann und Mitgliedern der Gemeindevertretung übergab Bürgermeister Reinhold Ketter der Wehr eine neue Tragkraftspritze und das dazugehörende Tragkraft-Spritzenfahrzeug TSF 8.

"Mit dieser Übergabe ist der Brandschutz in der Großgemeinde optimal gesichert." Ketter nannte die großen Leistungen der Gemeinde auf dem Gebiet des Brandschutzes. Die Investitionen betrugen im letzten Jahrzehnt über eine halbe Million Mark. Dank zollte er dabei auch dem Kreisbrandinspektor Herbert Muth und dem Land Hessen für die Hilfe bei der Anschaffung der beiden letzten Fahrzeuge. "Ich möchte den Bürgern von Freienfels und den Männern im blauen Rock wünschen, daß dieses Fahrzeug lange Zeit für den Schutz und die Sicherheit der Bürger da ist, daß es viele Übungen und wenige Einsätze fahren muß und daß es in keine Unfälle verwickelt wird", so der Bürgermeister abschließend.

Kreisbrandinspektor Herbert Muth zollte der Gemeinde Anerkennung für die großen Anstrengungen auf dem Gebiet des Brandschutzes. Zu den neuen Fahrzeugen und Geräten gehört auch eine gute Ausbildung, dabei muß auch die Sicherheit der einzelnen Feuerwehrkameraden gewährleistet sein, sagte Muth und wünschte der Wehr viel Spaß und Freude und daß sie wenig zum Einsatz gelange.

Ortsbrandmeister Willi Verclas dankte der Gemeinde für die Neuanschaffung Feuerwehrtechnischer Ausrüstungen. Es sei für die Bürger von Freienfels wichtig, zu wissen, daß man über eine gut ausgerüstete Wehr verfügt. Wehrführer Jürgen Erbe betonte, daß sich die Freienfelser Blauröcke ihrer Verpflichtung gegenüber dem Ortsteil und der Großgemeinde bewußt sind. Das neue Löschfahrzeug kostet 45000 Mark und die neue Tragkraftspritze 12000 Mark.

Quelle: Weilburger Tageblatt vom 17.10.1988